Mit dem neuen Ausnahmeplan gilt ab sofort die 2G-Regel auf dem gesamten Flugplatz und dem Vereinsgelände. Die zahlreichen Auflagen und Prüfmechanismen entfallen, durch die striktere Handhabung mit der 2G-Regelung. Hiermit sollen die Aufwände reduziert und die Mitglieder geschützt werden.
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